• Skip to main navigation
  • Skip to content
  • Skip to footer
Dentons
  • Globale Tools (ENG)
  • Aktuelle Insights (ENG)
  • Mehrwert für Mandanten (ENG)
  • Unsere
    Berufsträger
Dentons

Dentons
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Kontakt
  • Startseite
  • Dr. Andreas Schuler

Dr. Andreas Schuler

Counsel

Dr. Andreas Schuler

Counsel

Düsseldorf
D+49 69 4500 12 402
M+49 1520 4136 279
Ortszeit
 

E-Mail senden

 
 

vCard herunterladen

 
{343CDD51-94F4-40B4-912C-38971A0544E0}

Dr. Andreas SchulerCounsel

D +49 69 4500 12 402
M +49 1520 4136 279
Email_meE-Mail senden vcardvCard herunterladen
  • Über
  • Erfahrung
  • Marktwahrnehmung
  • Insights
  • News und Veranstaltungen
  • Aktivitäten und Mitgliedschaften
Nach oben
 
  • Über
  • Erfahrung
  • Marktwahrnehmung
  • Insights
  • Aktivitäten und Mitgliedschaften
  • Tätigkeitsbereiche
  • Ausbildung
  • Zulassungen und Qualifikationen
  • Sprachen

Dr. Andreas Schuler ist Counsel im Düsseldorfer Büro von Dentons und Teil der Praxisgruppe Public Policy and Regulation. Er berät vor allem zum Telekommunikationsrecht, zum Recht der Produktregulierung und zum öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Andreas Schuler verfügt über ausgiebige Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen des Telekommunikationssektors, insbesondere im Bereich der Entgelt- und Zugangsregulierung, einschließlich der Begleitung von Unternehmen in Verfahren vor der Bundesnetzagentur und vor Verwaltungsgerichten. Herr Schuler unterstützt auch Unternehmen in Ausschreibungsverfahren im geförderten Breitbandausbau sowie bei Verhandlung von kommerziellen Vorleistungs- und Infrastrukturverträgen. Er berät zudem Unternehmen bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen bei der Markteinführung neuer Produkte und (OTT-)Services, auch im Hinblick auf Kundenschutz- und Datenspeicherpflichten. Er veröffentlicht regelmäßig und trägt zu Themen der Telekommunikation und Regulierung vor.

Im Bereich der Produktcompliance unterstützt er nationale und internationale Unternehmen bei der Einhaltung von Anforderungen an Produkte. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung bei der Entwicklung von Produkten, in streitigen Auseinandersetzungen mit Lieferanten und Abnehmern und bei Beanstandungen durch Behörden.

Daneben berät er auch zu baurechtlichen Fragen und zum weiteren öffentlichen Wirtschaftsrecht und zum Sanktionsrecht, hier insbesondere zu Fragen mit Russlandbezug.

Erfahrung

Telekommunikation

  • Telekommunikationsunternehmen: Beratung der Festnetzsparte bei behördlichen und gerichtlichen Verfahren bezüglich Entgelt- und Zugangsregulierung sowie bei Missbrauchsverfahren.
  • Telekommunikationsunternehmen: Beratung bei der Verhandlung kommerzieller Verträge im Bereich Festnetz (u.a. FTTH) und Mobilfunk (u.a. Roaming und Nutzung von Funkmasten).
  • Führendes US Tech-Unternehmen: Beratung zu der Anwendbarkeit von regulatorischen Pflichten auf einen OTT-Service.
  • Deutscher Premium Automobilhersteller: Beratung bei Vertragsverhandlungen mit einem Telekommunikationskonzern zur weltweiten Neuaufstellung des Bezugs von Konnektivität für vernetzte Fahrzeuge.
  • Deutscher Premium Automobilhersteller: Bewertung neuer Dienste und Apps, insbesondere im Hinblick auf telekommunikationsrechtliche Anforderungen.
  • Führender deutscher Automobilhersteller: Beratung zu Frequenznutzungen aus telekommunikations- und produktrechtlicher Sicht.
  • International tätiges Telekommunikationsunternehmen: Beratung zu Datenspeicherung- und Datenlöschungspflichten in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten.
  • Niederländisches Energieunternehmen: Beratung zu Frequenznutzungen für Offshore-Windpark-Projekte.
  • Mehrere (internationale) Telekommunikationsunternehmen: Beratung zu Pflichten in Bezug zu Sicherheitskonzepten und zur Ermöglichung der Überwachung von Telekommunikation. 
  • Mehrere Glasfaserunternehmen: Beratung zu Rechten und Pflichten im Bereich der Breitbandförderung, bei Rügen und gerichtlichen (Eil-)Verfahren.
  • Satellitennetzbetreiber: Beratung im Rahmen von Frequenzzuteilungen.
  • Betreiber eines Datencenters: Beratung zu Anwendbarkeit des TKG und zu regulatorischen Fragen.
  • Diverse Glasfasernetzbetreiber: Beratung zu regulatorischen Fragen im Rahmen von Transaktionen.

Produktregulierung

  • Europaweit tätiger Einzelhändler: Beratung zu Kennzeichnungspflichten u.a. für Kosmetika und zu Produktrückrufen u.a. für Spielzeuge, Kosmetika, Bekleidung, Schuhe.
  • Hersteller von optischen Produkten: Beratung zu Kennzeichnungspflichten in dessen Online-Shop unter der neuen europäischen Produktsicherheitsverordnung.
  • Hersteller von persönlichen Schutzausrüstungen: Beratung zur Produktcompliance und Rückrufen.
  • Mehrere Hersteller von Chemieprodukten: Beratung zu Kennzeichnungspflichten unter der CLP-Verordnung und in Bezug auf die Gestaltung von Sicherheitsdatenblättern sowie Unterstützung im Umgang mit Marktüberwachungsbehörden.
  • Hersteller von LED-Armbändern: Beratung zur Einhaltung europarechtlicher Vorschriften in Bezug auf Produktkennzeichnung, Produktregistrierung, Pflichten in Bezug auf WEEE und BatterieG und Verpackungsrecht.
  • US-amerikanischer  Hersteller von Fahrradleuchten: Beratung zur Produktcompliance in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit und zum Umgang mit der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde.
  • Japanischer Hersteller von Baumaschinen: Beratung zu Fragen des Inverkehrbringens von Produkten und zur Gestaltung von Vertriebsketten.
  • US-amerikanischer Hersteller von Sportbekleidung: Beratung zu Gestaltung von Kennzeichnungsetiketten.
  • Bekleidungseinzelhändler: Beratung zur Erforderlichkeit eines Rückrufs, u.a. im Zusammenhang mit einem zivilgerichtlichen Verfahren.

Baurecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und weitere Beratung

  • Großes deutsches Wohnungsunternehmen: Beratung zu öffentlich-rechtlichen Aspekten im Rahmen einer Transaktion von mehr als 200 Objekten.
  • Deutscher Projektentwickler: Beratung zu bauplanungsrechtlichen Aspekten mehrerer Logistikimmobilienprojekte.
  • Deutscher Projektentwickler: Beratung zu energie- und weiteren öffentlich-rechtlichen Aspekten von Neubauprojekten in Berlin.
  • Immobilienfonds: Beratung zu baurechtlichen Aspekten im Rahmen von Transaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite.
  • Deutscher Neo-Trader: Beratung zur Investitionskontrolle im Rahmen einer Finanzierungsrunde.
  • Stiftung öffentlichen Rechts: Beratung zur Anwendbarkeit der BSI-KritisV.
  • Chemieunternehmen: Beratung zu Möglichkeiten einer Anschlussnutzung von Grundstücken.
  • Diverse M&A-Transaktionen: Beratung zu öffentlich-rechtlichen Fragen im Rahmen von Transaktionen, u.a. Berg-, Abfall-, Lebensmittel-, Wasser-, Beihilfen-, Krankenhaus-, Chemie-, Bau- und Immissionsschutzrecht.
  • Diverse europäische Industrieunternehmen: Beratung zur Zulässigkeit von Russland-Exporten bestimmter Güter und Erbringung von Dienstleitungen in Russland.
  • Mehrere deutsche Unternehmen: Beratung zur Zulässigkeit von Zahlungen an russische Vertragspartner.
  • Deutsches Energieunternehmen: Beratung zu Investitionen in Russland.

Marktwahrnehmung

  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025: Andreas Schuler ist oft empfohlen für das Telekommunikationsrecht.
  • The Legal 500 Deutschland – Telekommunikation 2025: Andreas Schuler wird als „Key Lawyer“ genannt.
  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024: „Festnetzspezialist“

Insights

Artikel

  • „Anmerkung zum Beschluss der Bundesnetzagentur vom 25. Februar 2025 – Az. BK11-24-020“, Netzwirtschaften & Recht, 2025
  • Co-Autor, „Glasfasernetzbetreiber in der Insolvenz“, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht, 2024
  • Co-Autor, „Anmerkung zum Beschluss des VG Köln: Festlegung der Nutzungsbedingungen im Rahmen eines offenen Netzzugangs („open access“) zu einem öffentlich geförderten Breitbandnetz“, Netzwirtschaften & Recht, 2024
  • „Kommentar zu OLG Braunschweig, Urt. v. 20. 3. 2024 – 9 U 54/23“, Kommunikation & Recht, 2024
  • „Unabhängige Vergleichsinstrumente für Telefon-, Strom- und Gastarife – ein Vergleich der Regelungen in TKG und EnWG“, Netzwirtschaften & Recht, 2023
  • „Kommentar zu LG Göttingen, Urteil vom 01.09.2023, 4 O 78/23“, Kommunikation & Recht, 2023
  • „Anmerkung zum Urteil des BVerwG 6 C 21.21 vom 29.3.2023“, Netzwirtschaften & Recht, 2023
  • „Vernetzte Fahrzeuge und Telekommunikationsdienste – eine kritische Würdigung der Einschätzung der Bundesnetzagentur“, Recht Automobil Wirtschaft, 2023
  • „Entgeltlichkeit bei nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten“, Kommunikation und Recht, 2023
  • Co-Autor, „Erste Entscheidungen zum Zugangsanspruch nach § 155 TKG“, Netzwirtschaften & Recht, 2023
  • „Die Investitionsmaßnahme nach § 23 ARegV – Historie und Abschaffung“, Recht der Energiewirtschaft, 2022
  • „Anmerkung zum Beschluss des VG Köln vom 29. Juni 2020 – Az. 21 K 4325/19“, Netzwirtschaften & Recht, 2020 
  • „Die Förderung des Netzausbaus durch Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV“, Recht der Energiewirtschaft, 2020 
  • Co-Autor, „Anmerkung zum Urteil des VG Köln vom 11. Dezember 2019 – Az. 21 K 6734/16“, Netzwirtschaften & Recht, 2020
  • „Die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft – Zulässigkeit, Herausforderungen und offene Fragen“, Netzwirtschaften & Recht, 2019
  • Co-Autor, „Telekommunikationsrechtliche Herausforderungen an die Autoindustrie“, Recht Automobil Wirtschaft, 2019

Bücher

  • Die Investitionsmaßnahme nach § 23 Anreizregulierungsverordnung, Nomos, 2020 

Aktivitäten und Mitgliedschaften

Präsentationen

  • „Kontrollen für Smarte Technologien aus China – Von neuen Ansätzen in Deutschland und in den USA zu globalen Handelskonflikten“, Seminar Exportkontrolle International, Frankfurt am Main (hybrid), 2. Dezember 2024
  • “Konnektivitätsbasierte und Kommunikationsndienste”, ruhrSTARTUPWEEK, Essen, 24. September 2024
  • „Produktcompliance – regulatorische Basics“, ruhrSTARTUPWEEK, Essen, 24. September 2024
  • „E-Evidence-Verordnung“, BREKO Webinar 3. September 2024
  • „BNetzA legt erstmals Vorleistungsentgelte für geförderte TK-Netze fest – Was bedeutet das für die Praxis?“, BREKO Webinar 25. Januar und FiberDays Wiesbaden 27. Februar 2024
  • „Anti-Coercion Instrument der EU – Was kann die EU damit ausrichten?“, Seminar Exportkontrolle International, 6. Dezember 2023
  • „Entschädigung für Verbraucher bei Ausfall von Telekommunikationsdiensten“, Ausschuss Telekommunikationsrecht, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V., 14. November 2023

Mitgliedschaften

  • Mitglied, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Mitglied, Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)

Bisherige und aktuelle Beschäftigung

  • Counsel, Dentons, 2023 bis heute
  • Principal Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, 2020-2022
  • Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, 2016-2020
 

Kontaktinformationen

DüsseldorfOrtszeit
D+49 69 4500 12 402
M+49 1520 4136 279
 

E-Mail senden

 
 

vCard herunterladen

 

Tätigkeitsbereiche

  • Automobilbranche
  • Automobilindustrie in Deutschland
  • Verbraucherprodukte und Einzelhandel
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland
  • Public Policy und Regulierung
  • Vergaberecht
  • Vergaberecht in Deutschland
  • Technologie
  • Telekommunikation

Ausbildung

Universität Bonn, 2020, Dr. iur.

Referendariat, 2014-2016, Wuppertal, Düsseldorf, Manila (Philippinen)

Universität Bonn, 2011, Studium der Rechtswissenschaft

Zulassungen und Qualifikationen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2016

Sprachen

  • Englisch
  • Deutsch

Teilen

  • LinkedinLinkedin
  • TwitterTwitter
  • Email Email
  • Drucken Print

Wie können wir Sie unterstützen?

Kontakt aufnehmen oder Dentons-Standort in Ihrer Nähe finden

ImpressumVerwendung von Cookies
Datenschutzerklärung
  • LinkedIn
  • Twitter
  • YouTube
  • Instagram
  • Abonnieren
  • RSS

© 2025 Dentons. Alle Rechte vorbehalten. Werbung für Rechtsdienstleistungen. Dentons ist ein weltweiter Zusammenschluss von Anwaltskanzleien in einem Verein schweizerischen Rechts mit dem Namen Dentons Group (a Swiss Verein). Dieser Verein erbringt selbst keine rechtlichen oder sonstigen Beratungsleistungen. Eine der Mitgliedsgesellschaften ist die Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG. Die Mitgliedsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind voneinander getrennte, rechtlich unabhängige Einheiten, die für ihre Mandanten weltweit Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Website und die darauf veröffentlichten Inhalte sind keine Beratung zu Rechtsfragen oder anderen Themen. Auf dieser Grundlage sollten keine rechtlichen Schritte unternommen oder unterlassen werden.

 

Disclaimer

Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.

Abbrechen Annehmen
 
 

Umleitung

Die Seite, die Sie besuchen wollten, ist in der von Ihnen ausgewählten Sprache nicht verfügbar. Sie wurden auf einen entsprechenden Bereich unserer Webseite weitergeleitet.

AbbrechenAnnehmen
 
 

Seite verlassen

Sie werden jetzt von der Dentons Website zur englischen $redirectingsite Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.

Abbrechen Annehmen
 

Seite verlassen

Sie werden jetzt von der Dentons Website zur Beijing Dacheng Law Offices, LLP Website weitergeleitet. Wenn Sie fortfahren möchten, klicken Sie bitte auf Annehmen.

Abbrechen Annehmen