Am 23. Juli 2018 hat das UKIPO seine Erklärung zum Schutz von IP-Rechten aktualisiert, die unter anderem auch auf Markenrechte Bezug nimmt. Das UKIPO werde versuchen, Störungen zu minimieren und für einen reibungslosen Übergang zu sorgen, auch im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen mit der EU. Das UKIPO erklärte, es werde zu diesem Zweck über 1,7 Millionen mit den existierenden EU-Marken und Designs vergleichbare Rechte schaffen, die automatisch und gebührenfrei entstehen sollen. Diese an sich konkrete Aussage bleibt jedoch weiterhin an den Brexit-Vertrag gekoppelt. Bei einem harten Brexit wären also Gebühren und Antragsfristen denkbar; ein vollständiger Verlust von Rechten scheint allerdings unwahrscheinlich. Das UKIPO versichert ausdrücklich, dass die Kontinuität des Rechtsschutzes „in allen Szenarien“ gewährleistet werden soll und Rechtsverluste vermieden werden.
Die Erklärung enthält ähnliche Aussagen zu Designs, Patenten, Urheberrechten, Vollstreckbarkeit und Erschöpfung der IP-Rechte, in denen wiederholt bekräftigt wird, dass auch im Falle eines harten Brexit keine Verluste von Rechten oder gravierende Gesetzesänderungen geplant sind.
Die Erklärung enthält keine detaillierten Vorschläge zur Umsetzung. Angesichts der stagnierenden Verhandlungen ist es dennoch zu begrüßen, dass das UKIPO seine Absichten im Falle eines harten Brexits mitteilt.
Letztendlich handelt es sich bei der Erklärung des UKIPO um eine Absichtserklärung, die nicht rechtsverbindlich ist. Es scheint allerdings unwahrscheinlich, dass bereits eingetragene Rechte gefährdet sind. Neue Anmeldungen, deren Verfahren zum Zeitpunkt des Austritts möglicherweise noch nicht abgeschlossen sind, könnten allerdings Schwierigkeiten bereiten. Es bleibt daher für Anmelder weiter eine sinnvolle Option, parallel auch direkt in UK anzumelden.
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