Der Artikel erschien zuerst in Euroforum E-Book Vergaberecht 2019 im November 2018.
Ziel der eVergabe ist es, die Beschaffungsprozesse elektronisch, interaktiv und medienbruchfrei abzuwickeln. Alle Stufen eines Vergabeverfahrens, von der Vergabebekanntmachung bis hin zur Zuschlagserteilung, sollen in elektronischer Form abgewickelt werden. Das umfasst insbesondere auch die Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Vergabeunterlagen über eine in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichte (oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte) elektronische Adresse zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf bereitzustellen (§ 41Abs. 1 VgV, §12a VOB/A-EU, § 29 UVgO). Der folgende Beitrag erläutert, wie Auftraggeber den elektronischen Zugang zu den Vergabeunterlagen effektiv und rechtssicher organisieren können und welche Fallstricke dabei zu vermeiden sind.
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