Die Europäische Kommission hat sich mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU auf einen finalen Text der neuen Restrukturierungsrichtlinie geeinigt. Am 19.12.2018 informierte der Rat offiziell, dass der sog. Trilog dieser drei Institutionen abgeschlossen sei und der finale Text des Richtlinienentwurfs vorliege. Die neue Richtlinie verfolgt das Ziel der Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU durch Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens und dürfte voraussichtlich im Herbst 2019 in Kraft treten. Der vorliegende Beitrag unseres Frankfurter Partners Daniel F. Fritz führt aus, welche Weichenstellungen bei der Umsetzung in deutsches Recht zu erwarten und zu diskutieren sein werden.
Der Beitrag ist erstmals in InDat Report, dem Fachmagazin für Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, Ausgabe 1 2019 erschienen.
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