Am 17.05.2021 hat der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) verabschiedet (BGBl. I 2021, S. 986). Es wird ab dem 01.07.2021 in Kraft treten. Hauptaugenmerk der Änderungen sind sog. Share Deals, also Transaktionen, bei denen nicht die Immobilie selbst, sondern Anteile an immobilienhaltenden Gesellschaften übertragen werden. Ab dem 01.07.2021 können bereits kleinste Veränderungen in der gesellschaftsrechtlichen Struktur zu erheblichen Grunderwerbsteuerbelastungen führen.
Die Gesetzreform sieht folgende Eckpunkte vor:
Was auf den ersten Blick nicht dramatisch aussehen mag, kann in der Praxis zu erheblichen steuerrechtlichen Folgen für Grundstücksgesellschaften führen. Im Folgenden sind einige wenige dieser Folgen beispielhaft aufgeführt:
Für Grundstücksgesellschaften gilt daher, ihre bestehenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen und anvisierten Transaktionen im Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen insbesondere bei zukünftigen Anteilsübertragungen einer sorgfältigen steuerrechtlichen Prüfung zu unterziehen.
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