Viele Fernwärmeversorger befinden sich derzeit in der Abrechnungserstellung. Hierbei gelten in diesem Jahr die besonderen Anforderungen des § 20 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPB). Ziel dieser Anforderungen ist eine für die Wärmekunden transparente Abwicklung der nach dem EWPBG ausgezahlten Entlastungen. Diese Transparenz kann verschiedene Fehlerquellen offenbaren – wir möchten Ihnen drei ausgewählte Fallgruppen aufzeigen, die nur einen Einblick geben, jedoch nicht abschließend zu verstehen sind:
Der Entlastungsbetrag wurde gem. § 15 Abs. 3 EWPBG unter Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Der Vorbehalt wird erst mit der Wertstellung des Ausgleichs der Jahresendabrechnung für das Kalenderjahr 2023 nach § 20 EWPBG erfüllt. Im Anwendungsbereich der Arbeitsplatzerhaltungspflicht nach § 29 EWPBG bleibt der Vorbehalt der Rückforderung in einigen Fällen sogar darüber hinaus bestehen.
Die Auszahlung des Entlastungsbetrags unter Vorbehalt hat zur Folge, dass der Wärmeversorger einen Rückforderungsanspruch geltend machen kann. Andererseits kann auch der Kunde einen Anspruch gegen den Versorger haben, soweit dieser einen zu geringen Entlastungsbetrag ausgezahlt hat.
Das finanzielle Risiko der dargestellten Fallgruppen ist individuell zu bestimmen. Es kann sich aber unzweifelhaft, insbesondere bei einer hohen Anzahl von Wärmekunden bzw. bei großen Liefermengen, schnell zu erheblichen Beträgen summieren. Für Wärmeversorger empfiehlt es sich, bereits jetzt stichprobenartig getätigte Entlastungsauszahlungen zu prüfen. Da auf der Versorgerseite in der Regel mit automatisierten Prozessen und Serienbriefen gearbeitet wird, besteht die hohe Wahrscheinlich, dass sich ein Fehler in einem Auszahlungsvorgang auch bei anderen Vorgängen wiederfindet. Wärmekunden sollten hingegen die erhaltenen Entlastungen (mindestens auf deren Plausibilität hin) prüfen, um nicht von etwaigen Rückzahlungsansprüchen des Versorgers überrascht zu werden, aber auch um etwaige Ansprüche aus dem EWPBG geltend machen zu können. Dies gilt insbesondere für Wärmeversorger, die sowohl von einem Vorlieferanten Wärme abnehmen als auch als Wärmelieferant Kunden beliefern (z. B. in der Wohnungswirtschaft).
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