Angst vor ausländischen Investoren?
Wie der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, bei mehreren Gelegenheiten erklärte, bleibt Deutschland ein attraktives Land für Investitionen und eine der offensten Volkswirtschaften der Welt. Damit die Soziale Marktwirtschaft funktionieren kann, ist jedoch Wachsamkeit geboten. Um Sicherheitsrisiken zu vermeiden, kann das Bundesministerium für Wirtschaft, und Energie den Erwerb von oder die Beteiligung an deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren in bestimmten Fällen prüfen und sogar untersagen. Das Investitionskontrollregime wurde in den letzten drei Jahren mehrfach verschärft. Die letzte Änderung, die am 3. Juni 2020 in Kraft trat, wurde maßgebend durch die COVID-19-Krise beeinflusst, so dass der Schwerpunkt eindeutig auf dem Gesundheitssektor lag. Über diese Änderungen haben wir in einem früheren Client Alert zu diesem Thema informiert (hier verfügbar).
Eine Reform folgt der nächsten: Am 17. Juli 2020 traten weitere wichtige Änderungen des Investitionskontrollregimes in Kraft. Die Änderungen der entsprechenden Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) berücksichtigen vor allem die EU-Investitionsschutzverordnung (Verordnung (EU) 2019/452 vom 19. März 2019) und setzen sie um; sie enthalten aber auch darüber hinausgehende Änderungen.
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