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Dr. Stephan Busch ist Partner im Berliner Büro von Dentons und Mitglied der Praxisgruppen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater ist er vorwiegend im Steuer- und Gesellschaftsrecht tätig. Er ist insbesondere in den Bereichen M&A, Konzernumstrukturierung, Kreditwirtschaft und öffentliche Unternehmen sowie als Prozessanwalt vor den Finanzgerichten und dem BFH tätig. Stephan Busch war von 2014 bis Ende 2021 Managing Partner des Berliner Büros.

Erfahrung

  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband: Beratung bei der Übernahme von 20% der Anteile an der S-Kreditpartner GmbH (SKP) von der Landesbank Berlin (Berliner Sparkasse) für die deutschen Sparkassen.
  • Landesbank Berlin Holding AG: Steuerliche Beratung des Verkaufs der Berlin Hyp AG an die LBBW.
  • DekaBank: Beratung der Eigentümer hinsichtlich der Einbringung ihrer atypisch stillen Beteiligungen an der DekaBank in die DekaBank.
  • Investitionsbank Berlin AöR (IBB): Beratung der IBB hinsichtlich der Umstrukturierung der IBB Gruppe und der Gründung der IBB Unternehmensverwaltung AöR.
  • Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV): Beratung im Zuge des Verkaufs und der Privatisierung der HSH Nordbank, insbesondere hinsichtlich des Wechsels der HSH aus dem Sicherungsfonds des DSGV in das Sicherungssystem der privaten Banken.
  • Verschiedene Banken: Beratung bei der Aufarbeitung getätigter Cum-Ex-Geschäfte
  • Kapitalgesellschaft: Vertretung des Klägers in den Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (I R 59/12) und dem Bundesverfassungsgericht (2 BvL 19/14) hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG.
  • Unternehmen: Vertretung von dem Finanzgericht hinsichtlich der Erstattung von nach § 13b UStG zu erstattender Umsatzsteuer aufgrund des BFH Urteils vom 22.8.2013 (V R 37/10).
  • Sparkasse: Vertretung vor dem Finanzgericht und dem BFH hinsichtlich der Anwendung von § 8b Abs. 6 KStG auf Sparkassen in privater Rechtsform.
  • Unternehmen: Vertretung vor dem Finanzgericht hinsichtlich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe f) GewStG.
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.: Beratung bei der Gründung des neuen als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband ö.K.: Beratung beim Erwerb einer 50% Beteiligung an der DekaBank.
  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband ö.K.: Beratung beim Erwerb der Landesanteile an der Landesbank Berlin Holding (LBBH) (Wert > € 5 Milliarden).
  • Bankgesellschaft Berlin AG: Steuerliche Beratung bei der Restrukturierung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts.
  • Weberbank Privatbankiers KGaA: Beratung hinsichtlich des Verkaufs an die Westdeutsche Landesbank AG.
  • Deutsche Bahn AG: Beratung beim Verkauf eines Immobilienportfolios (Wert > € 2 Milliarden) an Aurelis GmbH & Co. KG.
  • Bankgesellschaft Berlin AG: Beratung bei der Vereinbarung der Übernahme des Risikos aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft durch das Land Berlin (Nominalbetrag > € 21 Milliarden).
  • Berliner Wasserbetriebe: Beratung bei der Teilprivatisierung durch das Land Berlin an Vivendi und RWE und der späteren Beendigung der Teilprivatisierungsstruktur.
  • Verschiedene Mandanten: Aktienrechtliche Anfechtungsprozesse mit bilanzrechtlichem Hintergrund und Schiedsrichtertätigkeit im Bereich des Energierechts, Vertretung in Schadensersatzprozessen gegen Berater z.B. Werhahn ./. Haarmann Hemmelrath (geltend gemachter Schadensersatzanspruch € 430 Millionen) und Beratung im Schadensersatzprozess Haarmann Hemmelrath ./. Werhahn.

Marktwahrnehmung

JUVE empfiehlt Dr. Stephan Busch als „eines der steuerlichen Schwergewichte der Bundeshauptstadt“. Mandantenstimmen im JUVE Handbuch 2021/2022 bezeichnen ihn als „extrem erfahren, fachl. ausgezeichnet, insb. bei komplexen Sachverhalten spielt er seine Stärken voll aus“ (Mandant)“. Darüber hinaus wird Dr. Stephan Busch seit 2009 in dem vom Handelsblatt veröffentlichten Ranking von Best Lawyers als Top-Wirtschaftsanwalt im Steuerrecht genannt und erhielt zudem von Best Lawyers den Tax “Lawyer of the Year”-Award für 2011 und 2016.

Insights

Artikel

  • „Hase, Igel und die Grunderwerbssteuer“, Handelsblatt, veröffentlicht am 13. August 2013
  • „Tax Alert – Adverse Change in Real Estate Transfer Tax Proposed“, 2012
  • „Verändert § 15 S. 1 Nr. 2 KStG in der Fassung vom 20.12.2001 den Gegenstand einer Veräußerung?, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 19.03.2009 - IX ZR 214/07 und zu Pung/Dötsch“, Der Konzern, 2010
  • „Finanzierung von Wohnungsbeständen unter Anwendung der Zinsschranke“, JUVE Handbuch 2008/2009
  • „Ein Zwang zur steuerlichen Beratung? – Anmerkung zum Urteil des FG Hamburg vom 18.02.2008 - 3 K 212/06“, Betriebs-Berater, 2009
  • „Behandlung von Pensionszusagen an persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA, Anmerkung zum Urteil des FG Berlin / Brandenburg vom 09.07.2008 - 8 K 61 31/05 B“, Finanz-Rundschau, 2008
  • „Fußball oder Fahrrad“, Financial Times Deutschland, veröffentlicht am 10. Dezember 2008
  • Tax Newsletter Germany September 2007
  • „Übertragung des Verlustvortrags nach § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 – Erfordernis der Einstellung des Geschäftsbetriebs, Anmerkung zum BFH-Urteil vom 29. 11. 2006 - I R 16/05“, Der Betrieb, 2007
  • Tax Newsletter Germany February 2007

Bücher

  • „Die unberechtigte Schadensersatzklage gegen eine Anwaltskanzlei“, Festschrift für Wilhelm Haarmann, IDW-Verlag, 2015
  • Co-Autor, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 4. Auflage, 2012
  • Co-Autor, Die Besteuerung der GmbH, 2. Auflage 2010
  • Co-Autor, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 3. Auflage, 2009

Interviews

  • „Mindeststeuer wird ein Fall für Karlsruhe – Anwälte hoffen, dass Firmen künftig wieder alle Verluste verrechnen können”, Handelsblatt, veröffentlicht am 21. März 2014
  • „Nur halb geschlossen”, Handelsblatt, veröffentlicht am 1. Juli 2013

Aktivitäten und Mitgliedschaften

  • Dr. Busch war von 1999 bis 2008 Referent der steuerrechtlichen Jahresarbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht in Wiesbaden.

Mitgliedschaften

  • Mitglied, Steuerausschuss der IHK Berlin
  • Mitglied, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht

Bisherige und aktuelle Beschäftigung

  • Office Managing Partner, Dentons, Berlin, 2014-2021 
  • Partner, Dentons (ehemals Salans), 2006 bis heute
  • International Partner, Haarmann Hemmelrath, 1999-2005
  • Partner, BDO Deutsche Warentreuhand AG, 1988-1999
 

Kontaktinformationen

BerlinOrtszeit
D+49 30 2 64 73 205
 

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Tätigkeitsbereiche

  • Gesellschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht in Deutschland
  • Finanzwirtschaft
  • Verwaltung und öffentliche Dienste
  • Infrastruktur
  • Steuerrecht
  • Steuerrecht in Deutschland

Ausbildung

Freie Universität Berlin, 1989, Dr. iur.

Referendariat, 1984-1986, Berlin und Bangkok

Universität Hamburg, 1983, Studium der Rechtswissenschaft

Zulassungen und Qualifikationen

Rechtsanwalt, Deutschland, 1987

Steuerberater, Deutschland, 1989

Fachanwalt für Steuerrecht, Deutschland, 1991

Sprachen

  • Englisch
  • Deutsch

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© 2025 Dentons. Alle Rechte vorbehalten. Werbung für Rechtsdienstleistungen. Dentons ist ein weltweiter Zusammenschluss von Anwaltskanzleien in einem Verein schweizerischen Rechts mit dem Namen Dentons Group (a Swiss Verein). Dieser Verein erbringt selbst keine rechtlichen oder sonstigen Beratungsleistungen. Eine der Mitgliedsgesellschaften ist die Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG. Die Mitgliedsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind voneinander getrennte, rechtlich unabhängige Einheiten, die für ihre Mandanten weltweit Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Website und die darauf veröffentlichten Inhalte sind keine Beratung zu Rechtsfragen oder anderen Themen. Auf dieser Grundlage sollten keine rechtlichen Schritte unternommen oder unterlassen werden.

 

Disclaimer

Unaufgeforderte E-Mails und andere Informationen, die Dentons erhält, werden nicht vertraulich behandelt, können an Dritte weitergegeben werden, erhalten möglicherweise keine Antwort und schaffen keine Anwalt-Mandanten-Beziehung. Wenn Sie noch kein Mandant von Dentons sind, schicken Sie uns bitte keine vertraulichen Informationen.

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