Die Berliner Wasserbetriebe klagen erfolgreich gegen gewerbesteuerliche Abgaben für Grundwasserentnahme und Straßennutzung
Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons war vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit ihrer Klage (6 K 6104/15) für die Berliner Wasserbetriebe AöR (BWB) gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Entgelten für die Grundwasserentnahme und Straßensondernutzung gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG erfolgreich. Zahlreiche deutsche Unternehmen der Wasserversorgung darunter auch die Berliner Wasserbetriebe zahlen Abgaben für gefördertes Grundwasser sowie für das Recht, Wasserleitungen zu verlegen.
Die Berliner Wasserbetriebe sind das größte städtische Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland.
Wie viele deutsche Unternehmen der Wasserversorgung zahlen auch die BWB an die öffentliche Hand Entgelte für das geförderte Grundwasser und das Recht Wasserleitungen in Straßen zu verlegen. Aus diesem Grund ist das Urteil für viele Wasserversorger von hohem wirtschaftlichem Interesse. Die Finanzverwaltung beurteilte diese Zahlungen als Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, die zu 1/16 die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer erhöhen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg schloss sich jedoch der Auffassung von Dentons an, dass diese Abgaben keine Aufwendungen für eine zeitlich befristete Überlassung von Rechten sind. Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Finanzverwaltung Revision gegen das Urteil einlegen wird.
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