Partner Dr. Peter Braun moderiert Praxisdialog
Frankfurt—Im Rahmen der ersten European Pro Bono Week fand in Frankfurt der erste deutsche Pro Bono Day statt. Dabei stand der Austausch über Angebot und Bedarf von Pro-bono-Rechtsberatung zwischen Kanzleien und gemeinnützigen Organisation im Vordergrund, mit dem Ziel, die Pro bono-Rechtsberatung in Deutschland weiterzuentwickeln. Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kanzleien, Non-Profit-Organisationen (NPO) und von Multiplikatoren trafen sich über den gesamten Tag verteilt in verschiedenen Dialogformaten in Frankfurt. Veranstalter waren der Pro Bono Deutschland e. V. und die UPJ Pro Bono Rechtsberatung.
Am Vormittag kam eine ausgewählte Expertengruppe aus NPO-Dachorganisationen und Kanzleien zu einem Expertendialog zusammen. Ziel war es, im direkten Austausch zwischen NPO und Kanzleien zum einen Bedarfe aus dem gemeinnützigen Sektor besser kennenzulernen, um die zukünftige Nachfrage nach Pro-bono-Rechtsberatung besser einschätzen und mögliche übergreifende Themen identifizieren zu können. Der Abgleich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Pro-bono-Rechtsberatung war ein zweiter Schwerpunkt der Dialogveranstaltung.
Mit den Erkenntnissen des Vormittags ging es am Nachmittag in einem Praxisdialog mit weiteren engagierten Kanzleien und NPO-Vertreter darum, wichtige Eckpunkte des Managements in den Kanzleien zu diskutieren und für Neueinsteiger geeignete Wege aufzuzeigen. Dentons-Partner Dr. Peter Braun, zugleich Vorstandssprecher des Pro Bono Deutschland e.V., führte durch die Debatte mit Inputs von Expertinnen und Experten u.a. des Deutschen Anwaltvereins und der Rechtsanwaltskammer Frankfurt über die Definition und formale Grenzen von Pro-Bono-Rechtsberatung, den organisatorischen Aufbau und die Motivation von Kanzleien. „Wir werden die Ergebnisse dieser Dialoge nun zu einer Handlungsempfehlung für Kanzleien aufbereiten. Der Leitfaden soll zum einen Wege aufzeigen, die Pro-bono-Praxis einer Kanzlei erstmalig zu organisieren als auch neue Anregungen für die eigene Praxis vermitteln“, erläutert Peter Braun.
Dentons engagiert sich mit zahlreichen Initiativen im Bereich Pro Bono. 2018 ehrte der Deutsche Anwaltsverein beispielsweise das besondere Engagement von Dentons-Awälten im Rahmen des Projekts „European Lawyers in Lesvos“, dank dem Flüchtlinge in Lesbos unentgeltliche Rechtsberatung erhalten. Zudem riefen kürzlich das von Dentons gegründete Nextlaw Referral Network und TrustLaw, der globale Pro-Bono-Service der Thomson Reuters Foundation, eine strategische Partnerschaft ins Leben, die zum Ziel hat, die Pro-Bono-Rechtsberatung von Anwälten und Kanzleien für gemeinwohlorientierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wohltätigkeitsorganisationen zu fördern.
Pro Bono Deutschland e.V. wurde im Februar 2011 gegründet. Mitglieder sind in Deutschland tätige Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der unentgeltlichen („Pro Bono“) Rechtsberatung für gute, insbesondere auch gemeinnützige Zwecke. Der Pro Bono Deutschland e.V. ist der sozialen Gerechtigkeit, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere der Anerkennung der Menschenrechte verpflichtet. Die Arbeit des Pro Bono Deutschland e.V. ist grundsätzlich unpolitisch zu verstehen.
UPJ Pro Bono Rechtsberatung vermittelt als Clearinghouse erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagierter Kanzleien mit Non-Profit-Organisationen, die sie bei konkreten Rechtsfragen unentgeltlich und zeitlich begrenzt unterstützen, wenn diese Rechtsfragen nicht anderweitig geklärt werden können. Gemeinsam mit dem Pro Bono Deutschland e.V. und mitwirkenden Kanzleien möchte UPJ das Potenzial von Pro-bono-Rechtsberatung im gemeinnützigen Sektor wie im Unternehmensbereich weiter erschließen, Pro-bono-Rechtsberatung in die breite Debatte zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und zum Engagement im Gemeinwesen (Corporate Citizenship) einbetten und der Pro-bono-Rechtsberatung zu einer größeren Akzeptanz und Verbreitung verhelfen.
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