Unternehmen der Energiewirtschaft aber auch Telekommunikationsunternehmen und Unternehmen der Wasserwirtschaft stellen auch während der COVID-19-Pandemie wesentliche Aspekte der Daseinsvorsorge sicher. Neben den Herausforderungen, die die Pandemie auch für diese Unternehmen bedeutet, belastet sie das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusätzlich. Das Gesetz führt für Verbraucher und Kleinstunternehmen ein COVID-19 bedingtes Leistungsverweigerungsrecht ein.
Die Gesetzesbegründung führt aus:
"Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in Bezug auf alle wesentlichen Dauer- schuldverhältnisse des Verbrauchers. Wesentlich sind solche Dauerschuldverhältnisse, die zur Eindeckung mit Leistungen der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Hierzu zählen auch Verträge über die Lieferung von Strom und Gas sowie über die Wasserver- und -entsorgung."
Nach einem ersten erfolgreichen Webinar gemeinsam mit dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. freuen wir uns auf einen Austausch mit Ihnen zu folgenden Themen:
Im Anschluss gehen wir gerne auch auf Ihre konkreten Fragestellungen ein.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
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