Einladung zum Arbeitsrecht-Lunch am 26. November 2025
Am 26. November laden wir Sie herzlich zu unserem letzten Lunch & Learn in diesem Jahr ein.
Diesmal geht es zum einen um die Betriebsratswahl 2026 und zum anderen um die besonderen Anforderungen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Menschen. Im dritten Vortragsteil werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die einen Dienstwagen als Bestandteil der Mitarbeitervergütung betreffen.
Unsere Arbeitsrecht-Experten aus Düsseldorf, Berlin und Frankfurt geben Ihnen praxisrelevante Tipps für Ihren Arbeitsalltag.
Details zu den Inhalten finden Sie untenstehend.
Die Registrierung ist über den Anmeldebutton kostenfrei möglich.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Referent: Dr. Sascha Grosjean, Partner im Düsseldorfer Büro
Die Betriebsräte werden alle vier Jahre neu gewählt, und im Frühjahr 2026 ist es wieder so weit. In vielen Betrieben laufen bereits die Vorbereitungen. Arbeitgeber haben ein hohes Interesse am störungsfreien Ablauf der Wahlen, denn die Kosten der Wahlen trägt der Arbeitgeber. Wir zeigen anhand jüngster Gerichtsentscheidungen, wo Fallstricke liegen und welche Gründe besonders häufig Anlass für eine – teure – Wahlanfechtung geben.
Referent: Matthias Stelzer, Counsel im Berliner Büro
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen grds. nur mit Zustimmung des Integrationsamts wirksam ist. Aber gilt das immer und welche weiteren Formalien sind möglicherweise zu bedenken?
Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX führt da ein Schattendasein, ein Unterlassen kann aber dazu führen, dass das Integrationsamt seine Zustimmung vorerst verweigert. Eine aktuelle Entscheidung des BAG vom 3. April 2025 – 2 AZR 178/24 zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung innerhalb der Wartezeit iSv. § 1 Abs. 1 KSchG möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen die wesentlichen Grundzüge darzustellen.
Referent: James Borschel, Associate im Frankfurter Büro
In der modernen Geschäftswelt sind Dienstwagen ein wichtiger Bestandteil der Mitarbeitervergütung und tragen zur Attraktivität eines Arbeitgebers bei. Doch die Überlassung dieser Fahrzeuge ist mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen verbunden. Welche Regeln gelten für die private Nutzung? Was passiert im Krankheits- oder Kündigungsfall? Und wie können Widerrufsgründe rechtssicher gestaltet werden? Diese und andere Aspekte führen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unser Vortrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung. Arbeitgebern werden praktische Handlungsempfehlungen gegeben, um die Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume klar und sicher zu nutzen und somit Fallstricke zu vermeiden.
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Bitte kontaktieren Sie Isabella Schwarz, wenn Sie Fragen haben.
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