Mit der europäischen Mobile Payment-Lösung „Blue Code“ kann man ohne Speicherung persönlicher Daten bezahlen – nun auch auf dem Münchner Oktoberfest
Frankfurt—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die Blue Code International AG hinsichtlich der steuerlichen Implikationen der Mobile Payment-Lösung „Blue Code“ in Deutschland beraten. Mit dieser speziell für Smartphones entwickelten Bezahltechnologie kann man aktuell unter anderem auf dem Münchner Oktoberfest bargeldlos zahlen. Blue Code ist in Österreich bereits fest etabliert und wird dort unter anderem in den Supermärkten des Rewe-Konzerns genutzt. Die Einführung von Blue Code auf dem Münchner Oktoberfest ist ein wesentlicher Schritt in den deutschen Markt.
Die Anwendung von Blue Code funktioniert über eine App, die man einmalig runterladen und mit einem Girokonto verknüpfen muss. Der Nutzer kann die App dann mit einem persönlichen Code oder der Touch-ID öffnen. Es erscheint ein einmalig vier Minuten gültiger Strichcode. An der Kasse wird der Blue Code gescannt, bei Automaten via Bluetooth übertragen und in Onlineshops eingetippt. Das System behandelt die Daten anonym und funktioniert nur als Verbindungsstück zum persönlichen Girokonto.
Ein Team von Dentons um den Frankfurter Partner Michael Graf hat Blue Code hinsichtlich der deutschen steuerlichen Themen beraten.
Dentons (Frankfurt): Michael Graf (Partner, Federführung), Marcus Seiboth (Counsel, beide Steuerrecht)
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