Erschienen im Compliance-Berater, Ausgabe 10/2020 (dvf Mediengruppe)
„Germany is not for sale. Wir verkaufen unser Tafelsilber nicht.“ und „Wir wollen unsere Sicherheitsinteressen besser schützen und Prüfverfahren transparenter machen.“ Diese Statements von Bundeswirtschaftsminister Altmaier von Juni 2020 fassen die Zielrichtung der Reform des deutschen Investitionsprüfregimes in diesem Jahr treffend zusammen. Genau genommen sind es drei Novellen, wobei die dritte voraussichtlich erst im vierten Quartal 2020 in Kraft treten wird. Die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort soll zwar erhalten bleiben, gleichzeitig sollen aber deutsche und europäische Sicherheitsinteressen im Fall von kritischen Unternehmenserwerben effektiver geschützt werden. Wir blicken in diesem Beitrag zunächst auf die Novellen der Jahre 2017 bis 2019 zurück, mit denen die Hürden für ausländische Direktinvestitionen in Deutschland schrittweise angehoben wurden. Das Jahr 2020 markiert eine Zäsur in der deutschen Investitionskontrolle. Die Auswirkungen auf den Transaktionsprozess sind substantiell. Zugleich zeigt das 300‑Millionen-Euro-Engagement der bundeseigenen Förderbank KfW beim Biotechunternehmen CureVac, dass die Bundesregierung neben dem Instrument der Investitionskontrolle auf Staatsbeteiligungen setzt, um deutsche Unternehmen im Einzelfall vor ausländischen Übernahmen schützen zu können.
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