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Minh Riemann

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Minh Riemann, LL.M. (University of Bristol), ist Counsel im Berliner Dentons-Büro. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Unternehmen zu allen Aspekten des Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Er ist spezialisiert auf die Prozessführung vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten und hat nationale und internationale Mandanten in einer Vielzahl von Verfahren über mehrere Instanzen hinweg – bis hin zum Bundesarbeits- und Bundesverwaltungsgericht – erfolgreich vertreten. Minh Riemann unterstützt Mandanten rechtlich bei der Bearbeitung aller Fragestellungen, die im Rahmen der täglichen Personalarbeit aufkommen. Hierzu gehört u.a. die Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen und die Entwicklung von Vergütungssystemen sowie Unternehmensrichtlinien. Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehört die aufenthaltsrechtliche Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Anstellung von Drittstaatsangehörigen.

Minh Riemann berät Mandanten darüber hinaus in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungen, Betriebsänderungen und mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten. Er unterstützt Mandanten bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und vertritt Unternehmen – soweit erforderlich – in Verfahren vor der Einigungsstelle. Des Weiteren befasst er sich regelmäßig mit den arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmensübernahmen und Betriebsübergängen.

Minh Riemann berät nationale und internationale Unternehmen ganz unterschiedlicher Branchen – z. B. der Metall- und Elektroindustrie, der Einzelhandels- und Dienstleistungsbranche, des Energiesektors sowie des Health Care-Bereichs.

Erfahrung

  • Internationale Mandanten verschiedener Branchen: Beratung im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern, den anwendbaren arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sowie der Erstellung von Arbeitsverträgen.
  • Deutsche und internationale Mandanten: Beratung bei der Trennung von Mitarbeitern und Führungskräften, insbesondere bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
  • Internationaler Mischkonzern: Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, u.a. bei Fragen der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit, Mobiles Arbeiten und Urlaubsgrundsätze, Gestaltung von Arbeitsverträgen einschließlich Bezugnahmeklauseln sowie zu Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. 
  • Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie: Beratung im Rahmen eines interessenausgleichspflichtigen Personalabbaus einschließlich Transfergesellschaft sowie Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren zur Errichtung einer Einigungsstelle. 
  • Internationaler IT-Konzern: Beratung bei der Trennung von Mitarbeitern und Geschäftsführern, insbesondere Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie bei der Implementierung eines Bonussystems.
  • Bankinstitut: Beratung bei der Ausgliederung eines Unternehmensbereichs auf eine Tochtergesellschaft einschließlich Vorbereitung und Umsetzung eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB. 
  • Konzerne, Unternehmen und Einzelpersonen aus verschiedenen Branchen: Begleitung von Verfahren zur Erlangung von Aufenthaltstiteln nach deutschem Recht (z. B. Arbeitserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, EU-Blue-Card oder Aufenthalt zu Ausbildungszwecken). 
  • Industriekonzern aus dem Bereich Metall- und Elektroindustrie: Beratung bei interessenausgleichspflichtiger Personalabbaumaßnahme einschließlich Vertretung in der Einigungsstelle; Entwurf verschiedener Betriebsvereinbarungen sowie Beratung bei der Errichtung eines europäischen Betriebsrats; Begleitung arbeitsgerichtlicher Verfahren im Nachgang zu einem Betriebsübergang. 
  • Konzern aus dem Bereich Transport- und Logistik: Entwurf von Exit-Bonus-Vereinbarungen für Vorstandsmitglieder. 
  • Konzern aus dem Dienstleistungssektor: Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer konzerninternen Umstrukturierung einschließlich von Betriebsübergängen und Betriebsteilübergängen als Voraussetzung für einen Unternehmensverkauf.
  • Unternehmen aus dem metallverarbeitenden Gewerbe: Beratung im Zusammenhang mit einem interessenausgleichs- und sozialplanpflichtigen Personalabbau sowie flankierenden Tarifvertragsverhandlungen mit der IG Metall im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
  • Zeitarbeitsunternehmen: Beratung im Zusammenhang einer Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit; Entwurf von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Arbeitsverträgen und Beratung zu alternativen Gestaltungsmöglichkeiten des Drittpersonaleinsatzes. 
  • Internationales Unternehmen aus dem HealthCare-Sektor: Beratung im Zusammenhang mit der Implementierung von Unternehmensrichtlinien, der Gestaltung von Arbeitsverträgen und variablen Vergütungsmodellen sowie der Trennung von Arbeitnehmern und Vorstandsmitgliedern.
  • Verschiedene Startups: Beratung bei allen Fragen der täglichen Personalarbeit einschließlich flexibler Arbeitsmodelle sowie bei der Trennung von Mitarbeitern.
  • Unternehmen in Eigenverwaltung sowie Sach- und Insolvenzverwalter: Beratung im Zusammenhang mit Insolvenzen hinsichtlich Personalabbaumaßnahmen und Investorenprozessen, einschließlich Vorbereitung und Umsetzung von hiermit einhergehenden Betriebsübergängen.

Insights

Artikel

  • „Die Schlussformel im Arbeitszeugnis“, Arbeit.Recht,Blog, 4. September 2023 
  • „Anforderungen an behördliche Arbeitszeitkontrollen“, Arbeit.Recht,Blog, 27. Juni 2023
  • „Recht auf Rückzug von Mitarbeitenden", ESZG, 2023, 05
  • „Persönliche Haftung von Geschäftsführern für Datenschutzverstöße“, Arbeit.Recht,Blog, 27. Februar 2023
  • „Home-Office – Rechtlich betrachtet“, ezeep Blog, 5. April 2022
  • „Sachgrundlose Befristungen könnten schwerer werden“, Springer Professional, 15. September 2021
  • „Es bleibt dabei: Streikverbot für Beamte ist verfassungsgemäß“, Handelsblatt Rechtsboard, 18. Juni 2018
  • „Germany: It’s time to review forfeiture clauses in standard employment contracts”, Lexology, 12. Januar 2018

Interviews und Beiträge

  • „Naht das Ende der sachgrundlosen Befristung?“, Der Betrieb, 11. August 2021
  • „So zaghaft testet die deutsche Wirtschaft ihre Mitarbeiter“, welt.de, veröffentlicht am 5. April 2021

Präsentationen

  • „Get Started Legal Lunch: Personalabbau”, Bitkom, 22. März 2024
  • „Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aus arbeitsrechtlicher Sicht“, Lunch & Learn, 21. Februar 2024
  • „Get Started Legal Lunch: Arbeitszeiterfassung“, Bitkom, 26. Januar 2024  
  • „Get Started Legal Lunch: Fachkräfteeinwanderung“, Bitkom, 19. Oktober 2023  
  • „Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“, Arbeit und Arbeitsrecht, 12. September 2023
  • „Fachkräftemangel und Beschäftigung mit Auslandsbezug“, Arbeit und Arbeitsrecht, 9. März 2023
  • „Energiekrise – Wie können Arbeitgeber reagieren?“, Lunch & Learn, 9. November 2022
  • „Stolpersteine bei der Massenentlassungsanzeige“, Lunch & Learn, 22. Juni 2022
  • „Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsbedingungen“, Lunch & Learn, 23. Februar 2022
  • „Die Anstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten – Worauf ist zu achten?“, Lunch & Learn, 9. November 2021
  • „COVID-19: Impacts on Employment Law in Germany“, Dentons, 29. März 2020
  • „The Remuneration Transparency Act”, Inhouse-Seminar, 20. Februar 2018
  • „Gestaltung von Arbeits-, Honorararzt- und Belegarztverträgen vor dem Hintergrund der Verschärfung der strafrechtlichen Inverantwortungnahme von Krankenhausträgern“, Frühjahrstagung der VKD-Landesgruppe Mitteldeutschland, 15. April 2016

Aktivitäten und Mitgliedschaften

Mitgliedschaften

  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Deutsch-Britische Juristenvereinigung

Bisherige und aktuelle Beschäftigung

  • Counsel, Dentons, 2020 bis heute
  • Senior Associate, Dentons, 2018-2020
  • Associate, Dentons, 2015-2018
  • Associate, internationale Kanzlei, 2014-2015
 

Kontaktinformationen

BerlinOrtszeit
D+49 30 2 64 73 651
 

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Tätigkeitsbereiche

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in Deutschland

Ausbildung

University of Bristol, 2013, LL.M., Master of Laws in Labour Law and Corporate Governance 

Referendariat, 2010-2012, Berlin

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2009, Studium der Rechtswissenschaft

Universidad Autónoma de Madrid, 2006, Studium der Rechtswissenschaft

Zulassungen und Qualifikationen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2014

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Deutschland, 2018

Sprachen

  • Englisch
  • Deutsch
 
 
 

Arbeit. Recht. Blog

Der Blog der Arbeitsrechtsgruppe von Dentons in Deutschland

 
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© 2025 Dentons. Alle Rechte vorbehalten. Werbung für Rechtsdienstleistungen. Dentons ist ein weltweiter Zusammenschluss von Anwaltskanzleien in einem Verein schweizerischen Rechts mit dem Namen Dentons Group (a Swiss Verein). Dieser Verein erbringt selbst keine rechtlichen oder sonstigen Beratungsleistungen. Eine der Mitgliedsgesellschaften ist die Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG. Die Mitgliedsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind voneinander getrennte, rechtlich unabhängige Einheiten, die für ihre Mandanten weltweit Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Website und die darauf veröffentlichten Inhalte sind keine Beratung zu Rechtsfragen oder anderen Themen. Auf dieser Grundlage sollten keine rechtlichen Schritte unternommen oder unterlassen werden.

 

Disclaimer

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