Frankfurt—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat Amazon vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich gegen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung vertreten, die der Parfüm- und Kosmetikkonzern Coty gegen das Unternehmen erhoben hatte.
Nach der Überprüfung der Entscheidung des Oberlandesgerichts München hat der BGH zugunsten von Amazon entschieden (Az. I ZR 147/18). Das Gericht in München muss nun erneut entscheiden, ob Bestimmungen in den Coty-Vertriebsverträgen zu einer Marktabschottung führen. Falls dies der Fall ist, trägt Coty die Beweislast dafür, ob es sich bei den streitgegenständlichen Parfüms um Parallelimporte handelt oder nicht.
Trotz der Tatsache, dass Amazon kein offizieller Einzelhandelsvertriebspartner von Coty ist, konnten die Parfüms der Marke „Joop!“ über Amazon bestellt werden. Coty vertrat die Ansicht, dass Amazon Parallelimporte anbietet, die nicht für den Verkauf in der EU bestimmt sind.
Bevor es zu der Entscheidung durch den BGH kam, hatte Amazon in den ersten beiden Instanzen verloren. Sowohl das Landgericht München als auch das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Beweislast für die Frage, ob die Waren von Coty oder mit dessen Zustimmung in der EU in den Handel gebracht wurden, bei Amazon liegt. Das Oberlandesgericht München ließ die Revision vor dem BGH nicht zu. Im vergangenen Jahr hatte Amazon mit Unterstützung des Dentons-Teams um Partner Dr. Constantin Rehaag, M.A. und Counsel Pascal Straszewski eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH gewonnen. Als vor dem BGH zugelassener Anwalt war Dr. Matthias Koch tätig.
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