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Dr. Markus Diepold

Partner, Head of Employment and Labor Germany
Dr. Markus Diepold

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Dr. Markus Diepold ist Partner des Berliner Dentons Büro und Head der Praxisgruppe Arbeitsrecht in Deutschland. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Sozialversicherungsrecht. Seine Mandanten vertritt er bundesweit vor Arbeits-, Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Er ist spezialisiert auf das kollektive Arbeitsrecht und berät in diesem Bereich insbesondere bei Restrukturierungen jeglicher Art (wie z.B. Personalabbaumaßnahmen, der Spaltung und dem Zusammenschluss von Betrieben, Organisationsänderungen) innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. Die Begleitung seiner Mandanten in Einigungsstellenverfahren, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Tarifvertragsverhandlungen und Betriebsübergänge gehören zu seiner besonderen Expertise, genauso wie das klassische arbeitsrechtliche Tagesgeschäft.

Markus Diepold berät in einer Vielzahl von unterschiedlichen Branchen, so z. B. im Bereich der Metall- und Elektroindustrie, der Finanz- und Dienstleistungsbranche oder im Bereich Health Care. Seine Mandanten schätzen seine rechtssichere, schnelle sowie praxis- und lösungsorientierte Beratung.

Erfahrung

  • Konzern aus der Konsumgüterindustrie: Beratung bei der Errichtung eines Europäischen Betriebsrats einschl. der Vorbereitung der Errichtung des besonderen Verhandlungsgremiums und Entwurf der Vereinbarung über den Europäischen Betriebsrat. Begleitung der Verhandlungen.
  • Bankinstitut: Beratung bei einer grundlegenden Organisationsänderung einschl. der Durchführung der Einigungsstellenverfahren und Gestaltung der notwendigen Vereinbarungen (Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsvereinbarung zum Stellenbesetzungsverfahren sowie z.B. Betriebsvereinbarung zur Einsatz- und Urlaubsplanung etc.).
  • Konzern aus der Gesundheitsbranche: Beratung bei einem Personalabbau (Rahmeninteressenausgleich, Sozialplan, Freiwilligenprogramm, Teilinteressenausgleiche, Konsultationsverfahren, Massenentlassungsanzeige).
  • Dienstleistungsunternehmen: Begleitung bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wegen Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in einem sechsstelligen Bereich und erfolgreiche Abwehr der Nachforderung vor dem Sozialgericht.
  • Konzern aus dem Bereich Transport- und Logistik: Beratung bei einer konzerninternen Umstrukturierung einschl. Gestaltung von Interessenausgleich, Sozialplan, Betriebsratsstruktur und Entwurf des Unterrichtungsschreibens nach § 613a BGB.
  • Bankinstitut: Beratung bei dem Insourcing von Dienstleistungen und Überführung der Arbeitnehmer nach §613a BGB.
  • Finanzdienstleistungskonzern: Beratung bei drei Massenentlassungsanzeigen in Tochtergesellschaften.
  • Dienstleistungskonzern: Beratung bei einem Tarifvertrag zur Regelung einer abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 BetrVG und den Folgen.
  • Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie: Beratung bei einem Personalabbau einschl. Transfergesellschaft (Interessenausgleich, Sozialplan, Freiwilligenprogramm) und Einigungsstelle zu einer Sozialplansicherheit im Zusammenhang mit einem vereinbarten Rahmensozialplan; Begleitung der Einigungsstelle zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und Abschluss einer Betriebsvereinbarung Sicherungstreuhand.
  • Bankinstitut: Beratung bei der Ausgliederung eines Unternehmensbereichs auf eine Tochtergesellschaft einschl. Gestaltung der Betriebsstruktur und der Unterrichtung nach § 613a BGB.
  • Bankinstitut: Begleitung der Massenentlassungsanzeige und der Umsetzung des Personalabbaus
  • Konzern aus dem Bereich der chemischen Industrie: Beratung bei dem Wechsel von einem Haustarifvertrag in einen Verbandstarifvertrag oder einen firmenbezogenen Verbandstarifvertrag einschl. der notwendigen Risikoanalyse und der erforderlichen Vorgehensweise.
  • Dienstleistungskonzern: Beratung bei einer konzerninternen Umstrukturierung und den Folgen für die Anwendung der bei Veräußerer und Erwerber geltenden Tarifverträge (allgemeinverbindliche Tarifverträge, Haustarifverträge, Verbandstarifverträge).
  • Unternehmens aus dem Bereich Life Science: Beratung bei einer Standortverlagerung innerhalb Deutschlands; Begleitung des Gerichtsverfahrens zur Errichtung der Einigungsstelle und der anschließenden Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan im Rahmen der Einigungsstelle.
  • Konzern aus dem Bereich Transport- und Logistik: Entwurf von Exit-Bonus-Vereinbarungen für den Vorstand nach deutschem Recht und Begleitung der Beratung bei der Gestaltung eines Retention-Bonus für den Vorstand nach ausländischem Recht.
  • Konzerne, Unternehmen und Einzelpersonen aus verschiedenen Branchen: Beratung bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln nach deutschem Recht unterschiedlichster Art (z. B. Arbeitserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Erteilung der EU-Blue-Card oder Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung).
  • Bankeninstitut: Beratung bei der Umsetzung der Anforderungen aus MA-Risk und Institutsvergütungsordnung im Compliance-Bereich.
  • Konzern aus dem Bereich Pflegebranche: Begleitung bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und der Einordnung von Pflegekräften als Selbstständige und/oder Arbeitnehmer; Führern mehrerer Gerichtsverfahren wegen Nachforderungen in einem hohen sechsstelligen Bereich.
  • International tätiger Konzern: Beratung bei Fragen der Mitarbeiterentsendung (Vertragsgestaltung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).
  • Unternehmen der Immobilienbranche: Beratung bei Fragen der Anwendung allgemeinverbindlicher Tarifverträge und der Zusammenführung der Belegschaft zweier Tochtergesellschaften (§ 613a BGB).
  • Unternehmen aus der Health Care Branche: Beratung bei der Trennung von Mitarbeitern, den arbeitsrechtlichen Folgen einer Verschmelzung zweier Gesellschaften (u. a. Fortgeltung von Tarifverträgen) sowie bei allen täglich anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen.
  • Weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen: Beratung in Fragen des anwendbaren Rechts, des dt. Sozialversicherungsrechts und bei Verhandlungen mit Behörden.
  • Internationaler Konzern der Automobilindustrie: Beratung bei der Trennung von einer in das Ausland entsandten Führungskraft.
  • IT-Unternehmen: Beratung bei Fragen der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit und variable Vergütung sowie bei der Trennung von Mitarbeitern.
  • Finanzinstitut: Beratung auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und im Bereich der Vorstandsvergütung und –haftung.
  • Health Care Unternehmen: Beratung beispielsweise im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsbedingungen auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene, der Einordnung von außertariflichen Angestellten und bei Umstrukturierungen.
  • Europäischer Industriekonzern aus dem Bereich Metall- und Elektroindustrie: Beratung bei interessenausgleichspflichtigen Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen, Tarifvertragsverhandlungen und allen weiteren Fragen des Arbeitsrechtes wie z. B. der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Auslandsentsendungen.
  • Internationales Finanzdienstleistungsunternehmen: Beratung bei der Trennung von dem Deutschlandchef.
  • International tätiger Konzern: Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, so z. B. bei Kündigungsschutzklageverfahren, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitregelungen, Vertretungs- und Unterschriftenregelungen oder Compliance-Richtlinien.
  • International tätiges Einzelhandelsunternehmen: Beratung bei der Unternehmensgründung in Deutschland (Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitsbedingungen wie z. B. Incentive-Vereinbarungen).
  • Internationaler Konzern aus der Nahrungs- und Genußmittelindustrie: Beratung bei einzelvertraglichen und bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
  • Mehrere Unternehmen: Beratung im Rahmen des Insolvenzverfahrens und einem interessenausgleichspflichtigen Personalabbau.
  • Internationaler Konzern aus dem Bereich Automotive: Beratung bei verschiedenen Fragen des Individualarbeitsrechtes, datenschutzrechtlichen Aspekten und einem interessenausgleichspflichtigen Personalabbau.
  • Transport– und Logistikkonzern: Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von long-term incentive Vereinbarungen.
  • Unternehmen der Solarindustrie: Beratung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und der Durchführung einer Massenentlassung.
  • Ein Unternehmen: Beratung in Fragen der Tarifpluralität und der Verhandlungen mit unterschiedlichen im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften; Begleitung der unterschiedlichen Tarifvertragsverhandlungen.
  • Zeitarbeitsunternehmen: Beratung bei den Rechtsfolgen der Tarifunfähigkeit der CGZP einschließlich der Wahrnehmung der arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren sowie bei Fragen bezüglich der wirksamen Anwendung von Tarifverträgen in der Zeitarbeitsbranche, Beratung bei der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die unterschiedlichen Vertragsarten.

Marktwahrnehmung

  • Dr. Markus Diepold wird im JUVE Handbuch seit 2019 für das Arbeitsrecht „oft empfohlen“. Mandanten bezeichnen ihn als „hervorragend, kompetent, lösungsorientiert, schnell“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023). 
  • The Legal 500 Deutschland empfiehlt Dr. Markus Diepold seit 2017 für das Arbeitsrecht und bezeichnet ihn als „versiert in der Begleitung von großen Restrukturierungen“ (The Legal 500 Deutschland, 2022). 
  • Best Lawyers und Handelsblatt zeichnen Dr. Markus Diepold in 2022 für die Bereiche „Arbeitsrecht“ und „Employee Benefits“ aus. 

Insights

Artikel

  • „Arbeitszeiterfassung – Referententwurf des BMAS“, Der Betrieb 2023, 2. Mai 2023
  • Co-Autor, „Piattaforme digitali: i criteri della proposta di direttiva Ue rischiano die far scattare spesso la subordinazione“ (Digital platforms: the criteria of the proposed EU directive risk often triggering subordination), IlSole24Ore
  • „Das Tarifeinheitsgesetz bleibt“, Handelsblatt Rechtsboard, August 2022
  • Co-Autor, „Overseas Remote Work (Germany)“, Practical Law, April 2022
  • „Sonderzonen für Geimpfte in Unternehmen“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, November 2021
  • „Jetzt kehrt die Zettelwirtschaft zurück“, Frankfurt Allgemeine Zeitung, Juli 2022
  • „3-G-Prinzip“, Human Resources Manager, Juni 2021
  • Co-Autor, „Step-by-step: Spenden- und Sponsoringrichtlinien – muss der Betriebsrat mitbestimmen?“, Compliance-Berater, 2017
  • Co-Autor, „Konzernweite Implementierung von Hinweisgebersystemen“, Compliance-Berater, 2017
  • „Alles geregelt“, Personalwirtschaft, 2016
  • „Die Änderungskündigung“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2014
  • „Der Fall des ADAC – Whistleblowing als Allheilmittel?“, Compliance-Berater, 2014
  • „Nicht vernachlässigen! – Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2014 
  • „Findige Fachkräfte finden! - Neue Reihe "Meeting Mittelstand" mit Monster.de, Dentons und ttp in Berlin“, Der Mittelstand, 2014
  • „Das Arbeitszeitgesetz“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2013
  • „Vergütung von Arbeitszeit, Ungeahnte Gestaltungs- und Einsparpotenziale“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2013
  • „Die richtige Gestaltung zählt – Aufhebungsverträge“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2013
  • „Freiwilligkeit und Widerruf – Sonderzahlungen wirksam regeln“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2013
  • Arbeitsrechts-Newsletter - Rückwirkung von Betriebsvereinbarungen, 2012
  • „Datenschutz im Arbeitsrecht, Was müssen Unternehmen beachten?“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2012 
  • „Neues vom BAG – Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsübergang“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2012
  • „Abschluss eines Sozialplans – keine Regelungen der Betriebsparteien zu Lasten Dritter“, Betriebs-Berater, 2012 
  • „Die elektronische Personalakte, Möglichkeiten und Probleme im Arbeitsverhältnis“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2012
  • „Freiwillige Einmalzahlungen, Mitbestimmung des Betriebsrats“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2012
  • „Betriebliche Übung - Anforderungen an eine ablösende Betriebsvereinbarung, Urteil vom 16.11.2011 - 10 AZR 60/11“, Betriebs-Berater, 2012
  • „Wirken Betriebsvereinbarungen nach?, Regelungen von Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2011
  • Deutscher Arbeitsrechts-Newsletter, November 2011 
  • „Was darf der Betriebsrat? Mitbestimmung bei der Arbeitszeit“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2011
  • „Dem Fachkräftemangel begegnen: Mitarbeiter gewinnen und binden - Attraktive Arbeitsbedingungen“, Arbeit und Arbeitsrecht, Sonderausgabe 2011
  • „Abschluss eines Sozialplans – keine Regelung der Betriebsparteien zu Lasten Dritter“, Betriebs-Berater, 2011 
  • Deutscher Arbeitsrechts-Newsletter, Juni 2011 
  • „§ 613a BGB - "Mythos Änderungssperre", Tarifnormen nach Betriebsübergang“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2011
  • Deutscher Arbeitsrechts-Newsletter, März 2011 
  • „Die Verdachtskündigung, Ein Leitfaden für die Praxis“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2011
  • „Externe Gehaltsabrechnung, Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen“, Arbeit und Arbeitsrecht, Sonderausgabe 2010 
  • „"Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben", Wer ist betroffen und was ändert sich?“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2010
  • „Lebensarbeitszeit richtig regeln, Überblick. Wer langfristige Personalplanung betreibt, sollte auch die Möglichkeit prüfen, Arbeitszeitkonten bis zum Rentenalter durchzuplanen“, Personalmagazin, 2010
  • Deutscher Arbeitsrechts-Newsletter, Oktober 2010 
  • „Einstellung und Mitbestimmung, Betriebsverfassungsrechtliches Verfahren rechtssicherer gestalten“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2010
  • Deutscher Arbeitsrecht Newsletter, Mai 2010 
  • „Betriebliche Zusammenarbeit, Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger Betriebsratsarbeit,“ Arbeit und Arbeitsrecht, 2010
  • „Welche Rechte hat der Betriebsrat?, Entwurf und Abschluss von Arbeitsverträgen“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2010
  • „Regelmäßige Prüfung notwendig – Stolperfallen im Arbeitsvertrag“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2009
  • „Formale Fehler vermeiden – Erfolgreich kündigen“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2009
  • „Personal-Profi“, Arbeit und Arbeitsrecht, Sonderausgabe „Personalmanagement in Krisenzeiten“, 2009
  • „Massenentlassungen und Co. – Betriebsbedingt kündigen“, Arbeit und Arbeitsrecht, Sonderausgabe „Personalmanagement in Krisenzeiten“, 2009
  • „Rechtliche Gestaltungsvarianten bei "Outsourcing" - Betriebs(teil)übergang oder Kündigung?“, Arbeit und Arbeitsrecht, Sonderausgabe „Personalplanung“, 2008
  • „Befristung – Die Form wahren“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2008
  • „Einsatz von Fremdpersonal - Alternativen zur Arbeitnehmerüberlassung“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2007 
  • 2006 – verschiedene Veröffentlichungen auf: handwerk.com 
  • „Die leistungsbezogene Vergütung“, Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 2005 
  • 2005 - verschiedene Veröffentlichungen auf: handwerk.com   

Bücher

  • Co-Autor, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung: Struktur - Pflichten - Rechtsfolgen – Beispiele, Verlag Wirtschaft /Huss M, 2017
  • “§ 43 MVG.EKD,” in: Berliner Kommentar zum Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche, 2006

Interviews

  • „Ab jetzt zählt jede Stunde“, Die Zeit, April 2023
  • „Mitarbeiter in Sorge – Galeria schließt ganze Lebensmitteletagen“, Tagesspiegel, März 2023
  • „Kann man Mitarbeitern wegen rechtsradikaler Haltung kündigen“, Radio Eins (ARD/RBB), 3. Februar 2017
  • „Mindestlohn-Urteil, ‚Jetzt herrscht Klarheit‘“, WirtschaftsWoche, veröffentlicht 26. Mai 2016
  • „Wenn das Weihnachtsgeld zum Mindestlohn zählt“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, veröffentlicht 26. Mai 2016
  • „Flexible Arbeitszeiten, ‚Null-Stunden-Verträge so nicht zulässig‘“, Haufe online, veröffentlicht 11. Juni 2014
  • „Whistleblowing, Der Fall ADAC: Welche Sanktionen drohen dem Maulwurf?“, Haufe online, veröffentlicht 4. Februar 2014
  • „Ein Fall wie Uli Hoeneß: Wenn gegen Arbeitgeber ermittelt wird“, Haufe online, veröffentlicht 13. August 2013
  • „Kann man zusätzliche Urlaubstage kaufen?“, Haufe online, veröffentlicht 20. Juni 2013
  • „Wettbewerbsverbot – Wie Arbeitgeber den Verlust von betriebsinternem Wissen verhindern können“, Haufe online, veröffentlicht 3. Juni 2013
  • „Wir sind alle per Du! Kann der Chef die Anrede vorgeben?“, Haufe online, veröffentlicht 2. Mai 2013 
  • „Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Arbeitszeit und Vergütung“, Haufe online, veröffentlicht 25. Oktober 2012
  • „Geschenke, Rabatte und Einladungen (Teil I): Wie Unternehmen handeln können“, Haufe online, veröffentlicht 14. Februar 2012
  • „Rechtsextremes Verhalten als Kündigungsgrund (Teil II)“, Haufe online, veröffentlicht 21. Dezember 2011
  • „Rechtsextremes Verhalten als Kündigungsgrund (Teil I)“, Haufe online, veröffentlicht 20. Dezember 2011
  • „Rückholung von Expats aus Japan: Kostentragung, Entgeltfortzahlung, Beschäftigungspflicht & Co.“, Haufe online, veröffentlicht 24. März 2011
  • „Veränderungsprozesse ganzheitlich begleiten“, BBU-Nachrichten, veröffentlicht 1. Februar 2011
  • „Diskriminierung: Wann eine Geschlechter-Statistik als Begründung ausreicht“, Haufe online, veröffentlicht 31. Januar 2011
  • „Diskriminierung: Schadensersatz für Arbeitnehmer in Millionenhöhe möglich?“, Haufe online, veröffentlicht 31. Mai 2010
  • „Der Fall Daimler - Wieviele Betriebsräte dürfen es sein?“, Haufe online, veröffentlicht 11. März 2010

Aktivitäten und Mitgliedschaften

Präsentationen

Dr. Markus Diepold spricht regelmäßig seit 2011 auf zahlreichen Veranstaltungen zu arbeitsrechtlichen Themen. Seine neuesten Auftritte finden Sie in der untenstehenden Liste.

  • Abmahnungen wirksam gestalten, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, April 2023
  • Mobiles Arbeiten & Home Office, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, November 2021
  • Wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Regelungen 2023, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Januar 2023
  • Arbeitszeiterfassung – Was ist nun von jedem Arbeitgeber zu beachten? ZPDX Tag, November 2022
  • Arbeitszeiterfassung, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Oktober 2022
  • Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung . Was kommt ab dem 1. Oktober 2022 auf Arbeitgeber zu?, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, September 2022
  • Corona-Virus – Welche Rechtslage gilt nach dem 19.03.22, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, März 2022
  • Wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Regelungen 2022, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Januar 2022
  • 3G-Regel im Betrieb und Update zu sonstigen Corona-Maßnahmen im Arbeitsverhältnis, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, November 2021
  • Arbeiten im ausländischen Homeoffice, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, November 2021
  • Corona & Arbeitsrecht, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, September 2021
  • Update zu Corona Maßnahmen im Unternehmen, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Mai 2021
  • Betriebliche Weiterbildung, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, April 2022
  • Betriebliche Weiterbildung: Individuell. Kollektiv!, Personalmanagementkongress, August 2021
  • Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO zur AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen, Arbeit und Arbeitsrecht, April 2021
  • Wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Regelungen 2021, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Januar 2021
  • Update Corona & Arbeitsrecht, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Dezember 2020
  • Betriebsbedingte Kündigungen, zweiteiliges Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Oktober 2019 und September 2020
  • Alles im Blick? Arbeitsrecht bei der Rückkehr zum Normalbetrieb und im Krisenmodus, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Juni 2020
  • Fürsorgepflicht bei Rückkehr zum Normalbetrieb – Welcher Handlungsbedarf besteht für Unternehmen? Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, April 2020
  • Home Office und Mobile Working – Was muss beachtet werden?, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, April 2020
  • Corona-Virus – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, Online-Seminar, LOGISTIK HEUTE, März 2020
  • Geschäftsgeheimnisgesetz – Handlungsbedarf aus Arbeitgebersicht, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Februar 2020
  • Corona-Virus – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, März 2020
  • Wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Regelungen 2020, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Januar 2020
  • Fallstricke bei der Vergütung von Arbeitnehmern, DEKRA, November 2019
  • Arbeitsverträge wirksam gestalten, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, März 2019 
  • Wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen und Regelungen 2019, Online-Seminar, Arbeit und Arbeitsrecht, Januar 2019

Bisherige und aktuelle Beschäftigung

  • Partner, Dentons, Berlin, 2014 bis heute
  • Sozius, Dentons (ehemals Salans), Berlin, 2009-2014
  • Associate, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft, 2005-2009
 

Kontaktinformationen

BerlinOrtszeit
D+49 30 2 64 73 601
 

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Tätigkeitsbereiche

  • Automobilbranche
  • Automobilindustrie in Deutschland
  • Geschäftsbanken
  • Arbeitsrecht
  • Laufende arbeitsrechtliche Beratung
  • Arbeitsrecht in Deutschland
  • Arbeitsverträge, Handbücher und Richtlinien
  • Finanzwirtschaft
  • Luxusgüter
  • Restrukturierung, Betriebsübergänge und Personalabbau
  • Telekommunikation
  • Entschädigung bei Arbeitsunfällen

Ausbildung

Berlin und London, 2003-2005, Referendariat

Humboldt-Universität zu Berlin, 2003, Dr. iur.

Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 2001, Studium der Rechtswissenschaft

Zulassungen und Qualifikationen

Rechtsanwalt, Deutschland, 2005

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Deutschland, 2009

Sprachen

  • Englisch
  • Deutsch
 
 
 

Arbeit. Recht. Blog

Der Blog der Arbeitsrechtsgruppe von Dentons in Deutschland

 
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© 2025 Dentons. Alle Rechte vorbehalten. Werbung für Rechtsdienstleistungen. Dentons ist ein weltweiter Zusammenschluss von Anwaltskanzleien in einem Verein schweizerischen Rechts mit dem Namen Dentons Group (a Swiss Verein). Dieser Verein erbringt selbst keine rechtlichen oder sonstigen Beratungsleistungen. Eine der Mitgliedsgesellschaften ist die Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG. Die Mitgliedsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind voneinander getrennte, rechtlich unabhängige Einheiten, die für ihre Mandanten weltweit Rechtsdienstleistungen erbringen. Diese Website und die darauf veröffentlichten Inhalte sind keine Beratung zu Rechtsfragen oder anderen Themen. Auf dieser Grundlage sollten keine rechtlichen Schritte unternommen oder unterlassen werden.

 

Disclaimer

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