Fokus auf Digitalwirtschaft und erhebliche Einschränkung der Anmeldepflicht bei Fusionen
Am 14. Januar 2021 hat der Deutsche Bundestag die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Sie soll das Kartellrecht insbesondere im Bereich der digitalen Wirtschaft modernisieren und trägt daher auch den Beinamen GWB-Digitalisierungsgesetz. Dies nicht zu Unrecht: Veranlasst wurde die Novelle zwar durch die Umsetzung der ECN+-Richtlinie (Umsetzungsfrist 4. Februar 2021). Sie enthält aber vor allem eine Vielzahl an Neuerungen, die der Kontrolle der Digitalwirtschaft dienen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Die Novelle hat heute den Bundesrat passiert und wird nun unmittelbar dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugleitet, sodass es – einschließlich der neuen Umsatzschwellen – bereits am 19. oder 20. Januar in Kraft treten wird.
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