Berlin—Die globale Wirtschaftskanzlei Dentons hat die Schuldscheingläubiger der BayWa AG im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens des Unternehmens gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beraten.
Die BayWa AG hatte Ende Januar 2025 beim zuständigen Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG angezeigt. Der von der Gesellschaft im April 2025 eingereichte Restrukturierungsplan erhielt am 15. Mai 2025 die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der rund 300 planbetroffenen Finanzierungsgläubiger und wurde am 6. Juni 2025 vom Restrukturierungsgericht bestätigt. Der Restrukturierungsplan setzt wesentliche Bestandteile des von der BayWa AG vorgelegten Finanzierungskonzepts im Zusammenhang mit dem Sanierungsgutachten um. Dies beinhaltet insbesondere auch die Verlängerung der Kredite bis zum 31. Dezember 2028.
Der Einreichung des Restrukturierungsplanes gingen intensive Abstimmungen zwischen der BayWa AG, ihren Finanzierungsgläubigern und wesentlichen weiteren Stakeholdern voraus. Dies umfasste zunächst die Einigung auf ein Eckpunktepapier im Oktober 2024 sowie im Anschluss daran auf ein Finanzierungskonzept, das im Februar 2025 aktualisiert werden musste.
Dentons hat im Rahmen der Restrukturierung nahezu sämtliche der zahlreichen Schuldscheindarlehensgläubiger (insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und weitere nationale und internationale Kreditinstitute) der BayWa AG rechtlich beraten und die Wahrnehmung deren Interessen koordiniert. Künftig wird Dentons als Schuldscheinvertreter die Koordinierung der Schuldscheindarlehensgeber während des Sanierungszeitraumes fortführen. Daneben wird Dentons auch die Inhaber der Commercial Paper der BayWa AG vertreten.
Dentons (Berlin):
Restrukturierung: Andreas Ziegenhagen (Partner, Federführung), Dr. Holger Ellers (Partner), Dr. Detlef Spranger (Counsel), Tobias Schröter (Senior Associate), Konrad Böning (Associate), Jacob Nicolaus (Associate)
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